Digitales Erbe – Was passiert mit uns, wenn wir weg sind?

Heute widme ich mich mit meinem Gastbeitrag bei Gaming-Grounds.de mal einem Thema, das nicht nur und auch nicht primär den E-Sport betrifft. Was passiert eigentlich mit unserer digitalen Identität, wenn wir tot sind? Geistern unsere Social Media Profile, Gaming-Accounts und Foreneinträge für immer durch das digitale Nirwana? Oder können wir proaktiv etwas unternehmen, um auch nach unserem Tod digital selbstbestimmt zu bleiben?

1. Überblick

In Deutschland sterben jedes Jahr mehr als 900.000 Menschen. Viele davon waren vor ihrem Ableben im Internet aktiv, denn immerhin leben in Deutschland gut 63 Millionen Internetnutzer.

Rund 34 Millionen Deutsche spielen Videogames. Sehr viele dieser Spiele erfordern das Anlegen von Online-Accounts, etwa Steam, Battle.net, Playstation Network, Origin und so weiter. Derartige Accounts erfordern wiederum das Vorhandensein einer gültigen E-Mail-Adresse. Darüber hinaus winken bei diversen Spieleherstellern und Plattformen zusätzliche Vorteile, wenn man den eigenen Account mit Twitch, YouTube, Twitter, Facebook oder Dailymotion verbindet.

Ein Rattenschwanz: So entsteht über die Jahre ein ganzer Berg an Online-Accounts. Was passiert mit diesen Accounts aber nachdem eine Person verstorben ist?

2. „Ach wie glücklich sind die Toten!“ – Friedrich Schiller

Bei den meisten Anbietern passiert mit Online-Accounts erst einmal gar nichts, wenn man irgendwann nicht mehr ist. Accounts bleiben bestehen. Nur wenige Anbieter löschen inaktive Accounts von alleine, etwa Microsoft nach einer Inaktivität von mindestens drei Jahren.

Bei inaktiven Accounts bestehen mehrere Risiken:

  • Die Accounts könnten gehackt werden. Das bedeutet, dass ein monetärer Schaden für etwaige Erben entstehen oder Rufmord-Kampagnen betrieben werden könnten.
  • Der Ruf des Verstorbenen könnte bei Personen leiden, die nicht wissen, dass er verstorben ist. Etwa, wenn nicht auf Nachrichten oder Anfragen an die Accounts reagiert wird.
  • Bei verstorbenen „Influencern“ könnte die Reichweite der Accounts durch unbefugte Dritte missbräuchlich genutzt werden.
  • Die Daten der Accounts könnten von Hackern zum Identitätsdiebstahl missbraucht werden, wogegen der Geschädigte nicht viel machen könnte, da er verstorben ist.
  • „Geister“-Accounts könnten einen erheblichen emotionalen Druck auf Hinterbliebene ausüben.

Damit man sich keine Sorgen um das digitale Ich machen muss, ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Dann kann man es vor dem Ende des eigenen Lebens in Zuversicht mit Friedrich Schiller halten.

3. Was ist zu tun?

Bei vielen Anbietern hat man die Möglichkeit ein „Digitales Erbe“ einzurichten. So gibt es bei Google die Möglichkeit festzulegen, wie lange ein Account inaktiv sein muss bis er endgültig gelöscht wird. Alternativ kann man, um eine versehentliche Löschung zu vermeiden, bestimmen, dass nach dem Ablauf der Frist erst einmal eine Erinnerungs-SMS an eine Handynummer geschickt wird. Wird auf diese SMS nicht mit einer Frist von sechs Monaten reagiert, so wird der Account gelöscht.

Diese und andere Möglichkeiten sind häufig vorhanden. Die FAQs der Anbieter stellen alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Daher ist es empfehlenswert, dass man sich eine Liste aller eigenen Accounts macht und entsprechend das Vorgehen bestimmt, das umgesetzt werden soll, sobald man verstorben ist.

Eine Option ist hierbei auch, dass eine Kontaktperson bestimmt wird. Diese muss sich nach dem Tod des Accountsbesitzers gegenüber dem Anbieter ausweisen. Anschließend kann sie über den Account verfügen, soweit es vom ursprünglichen Accountbesitzer vorgesehen gewesen ist. Das ist gerade dann sinnvoll, wenn es sich um monetär-wertvolle Accounts handelt, etwa einen Steam-Account mit hunderten Videospielen. So gehen dann zumindest diese Werte nicht verloren.

4. Moralische und ethische Überlegungen

Die im Grundgesetz garantierten Persönlichkeitsrechte umfassen auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das gilt über den Tod hinaus und schließt auch das Recht auf das „Vergessenwerden“ ein.

Ebenfalls von Schiller stammt auch dieses Zitat (entnommen aus Wilhelm Tell):

„Rasch tritt der Tod den Menschen an, // Es ist ihm keine Frist gegeben; // Es stürzt ihn mitten in der Bahn, // Es reißt ihn fort vom vollen Leben.“

Keiner von uns weiß wann und wie er abtreten wird. Die rechtzeitige Wahrnehmung und Umsetzung der eigenen Rechte ist daher ein Stück weit Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen. Niemand außer einem selbst kann wissen, was man im Kern gerne möchte.

Man ist also nicht nur der Fährmann des eigenen Lebens, sondern man wird als Kapitän mit seinem Schiff untergehen. Was mit den auftauchenden Überbleibseln passieren soll ist also rechtzeitig festzulegen. Hierbei spielt dann auch die Verantwortung vor seinen Lieben eine Rolle, schließlich möchte man ihnen (noch mehr) Kummer, Sorgen und Arbeit nach dem eigenen Ableben ersparen.

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Timo Schöber
Timo Schöberhttp://www.timoschoeber.com/
Timo Schöber ist Autor, Wissenschaftler und Hochschuldozent. Er ist Leiter der Denkfabrik Esportionary sowie als Berater unter anderem für Skillshot Consulting tätig. Er engagiert sich ehrenamtlich für den eSports Nord e.V.
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