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Berlin. Bereits am heutigen Dienstagmittag, 27. August, haben wir über eine Studie berichtet, die vom deutschen olympischen Sportbund in Auftrag gegeben belegen will, dass eSports nicht als Sport anzusehen sind. Das DOSB-Rechtsgutachten stützt jedoch auch die Einheit der eSports. Nach der kurzen Stellungnahme auf Twitter äußert sich der eSport-Bund Deutschland e.V. nun auch noch einmal in einer ausführlichen Pressemitteilung zum tagesaktuellen Thema.
Dort kritisiert der Verband die Haltung des DOSB erneut und sieht „kritische Fehler“ in der Ablehnung von eSport als Sportart.
eSports als ganzheitlicher Bereich
Der eSport-Bund Deutschland (ESBD) begrüßt die in einem aktuellen Rechtsgutachten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ausgesprochene Empfehlung, eSport als ganzheitlichen Bereich zu betrachten. Das Gutachten stützt außerdem die ESBD-Auffassung, dass die Politik auch ohne Zustimmung des DOSB rechtlich eSport als Sportart anerkennen kann. Gleichzeitig hält der Verband die vorgebrachte Ablehnung von eSport als Sportart für verfassungsrechtlich bedenklich.
„Das ist das Ende von eGaming als realitätsferne Wortschöpfung zur Spaltung der eSport-Bewegung. Die vom DOSB ausgerufene Trennung von eSport in gute und schlechte Spiele wird selbst durch die eigene Auftragsstudie als reines Bauchgefühl verurteilt. Nun ist klar, dass sie auch rechtlich keinen Bestand hat”, analysiert Hans Jagnow, Präsident des ESBD, die Ergebnisse des Gutachten. „Der DOSB muss sich jetzt entscheiden. Entweder er möchte den Bereich gesamtheitlich zusammen mit dem organisierten eSport gestalten, oder er verpasst den Anschluss an eine zunehmend digitalisierte Gesellschaft. Bisher hat die abwehrende Haltung des DOSB bei der eigenen Mitgliedschaft einzig für Verunsicherung und Verwirrung gesorgt und der Entwicklung in Deutschland geschadet.“
Bei der Begründung der Ablehnung von eSport als eigene Sportart sieht der ESBD aber inhaltliche Probleme. Seit seiner Gründung setzt sich der Verband für die gesetzliche Anerkennung als Sportart ein.
Jagnow stellt heraus:
“Dieses Auftragsgutachten soll die Argumente des DOSB stützen und lässt dabei entscheidende Punkte unter den Tisch fallen.”
Der ESBD sieht insbesondere Defizite bei der verfassungsrechtlichen Einordnung der in Videospielen vertretenen Werte, bei der Frage nach körperlicher Aktivität und bei den Ausführungen zur Gemeinwohlorientierung.
„Wer behauptet, dass Videospiele die Menschenwürde missachten, arbeitet unsauber. Die Alterseinstufung der USK prüft mit staatlichem Bescheid die Achtung und Einhaltung der verfassungsmäßigen Werte. Es ist sehr bedenklich, sich auf diese Weise über das Grundgesetz als gemeinsame Wertgrundlage zu erheben.“
Der ESBD setzt sich seit seiner Gründung für eine konsequente Umsetzung der USK-Einstufungen bei seinen Mitgliedern ein und möchte Spieler, Eltern und Vereine weiterbilden.
Bewegungsarmut als Ausschlusskriterium für die Anerkennung als eSport anzuführen, lässt Jagnow nicht gelten:
„Viele anerkannte Sportarten wie Sportschießen, Tischfußball oder Darts definieren sich über die Präzision der Bewegung, nicht ihrem Umfang. Der gemeinnützige Motorsport findet wie eSport im Sitzen statt. eSport hier rechtlich unterschiedlich zu behandeln, ist vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht tragbar.“
„Kritik ins Leere“
Die aufgebrachte Kritik bezüglich einer fehlenden Gemeinwohlorientierung läuft aus Sicht des ESBD ins Leere. Ein Synergie zwischen gemeinnützigem Amateurbereich einerseits und gewinnorientierter Profibranche andererseits ist in Deutschland hinlänglich bekannt, insbesondere im Fußball. Der eSport wächst nach Angaben des Verbandes dabei auch im Vereinswesen: über 220 Vereine bieten inzwischen eSport-Angebote an. Das entspricht einer Verdoppelung in den letzten zwölf Monaten.
„Wir sehen, dass eSport nicht nur wirtschaftlich ein starkes Wachstum vorweisen kann, sondern auch stark in die Breite geht und vermehrt nachhaltige eSport-Angebote für die Bevölkerung schafft. Die Amateurbasis bildet das Rückgrat der Bewegung“, so Hans Jagnow.
Mit Blick auf die gamescom, auf der dem eSport parteiübergreifend Unterstützung zugesagt wurde, fordert Jagnow konkrete Maßnahmen:
„Über eine Klarstellung in der Abgabenordnung wäre der eSport zumindest steuerrechtlich mit dem traditionellen Sport gleichgestellt. Da braucht es jetzt die entsprechende Gesetzesinitiative, das würde den Vereinen enorm helfen. Gerne setzen wir uns vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse auch zusammen mit dem DOSB für eine ganzheitliche Klärung ein. Dafür braucht es aber ein Ende der unsinnigen Spaltungsversuche, die schon seit Monaten bei Verbänden, Politik und Experten auf berechtigte Kritik trifft.”
Analyse auch auf Twitter
Auf die insgesamt 41 gutachterlichen Thesen geht ESBD Präsident Hans Jagnow zudem thematisch auf Twitter ein. In einem Thread widmet er sich tiefgreifend der Thematik und bezieht Stellung zu einzelnen Abschnitten der thematisierten Studie.
Das #eSport-Gutachten des @DOSB hat ja neben einem deutlich zu kritisierenden Gesamtergebnis (eSport sei keine Sportart und dürfe auch keine werden) einige interessante Punkte in den 41 gutachterlichen Thesen. Sie widersprechen dem organisierten Sport in seinen Positionen stark.
— Hans Jagnow (@hagnow) August 27, 2019
Über den ESBD
Der ESBD – eSport-Bund Deutschland e.V. – repräsentiert bundesweit den organisierten eSport und seine Sportlerinnen und Sportler in Deutschland. Er wurde am 26. November 2017 in der ehemaligen DFB-Villa in Frankfurt (Main) durch zwanzig Teams und Vereine, sowie der ESL, dem game und Einzelpersonen gegründet. Als Fachsportverband ist der ESBD sowohl für Politik und Verwaltung als auch für Sport- und Dachverbände der zentrale Ansprechpartner für die sportliche Ausgestaltung von eSport und die Belange der Athleten in dem Bereich. Für seine Mitgliedsorganisationen aus Spitzen- und Breitensport des eSports bildet der ESBD eine Plattform, auf der gemeinsame Herausforderungen im Dialogverfahren behandelt und übergeordnete Themenfelder bearbeitet werden können.
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